Was Sie wissen sollten

Kostenübernahme

Die Förderung für Ihr Kind ist kostenfrei!
Als Leistung der Eingliederungshilfe kann diese bei der zuständigen Stelle beantragt werden.


Die heilpädagogische Behandlung wird über die Eingliederungshilfe im Sozialgesetzbuch § 99 SGB IX i.V.m. § 53 SGB XII und § 102 SGB IX von den Bezirken oder über den § 35a SGB VIII durch das örtliche Jugendamt finanziert (abhängig von Alter und Diagnose).


Für eine Kostenübernahme nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt/ Sozialamt auf. Wir helfen Ihnen sehr gerne.


Eine private Finanzierung der Heilpädagogischen Leistungen wäre ebenfalls möglich.

Erziehungshilfe und Eingliederungshilfen nach SGB VIII

Stimm-, Sprech-, Sprach- / Schlucktherapie gemäß § 124 Abs. 1 SGB V

Service und Leistungen 

Unsere Praxis für Heilpädagogik und Frühförderung bietet Ihnen professionelle Unterstützung und Hilfemaßnahmen an.


Angebote:


  • Heilpädagogische Behandlung und Förderung
  • Elternberatung
  • Fall- und Fachberatung
  • Einstieg in die Hilfemaßnahmen
  • Frühförderung
  • Sprachtherapie (Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapiegemäß § 124 Abs. 1 SGB V)
  • Ergotherapie (ab April 2024)
  • Psychomotorik
  • Sprache sprechen, Sprache spielen
  • Kita-/Schulbegleitung
  • Marburger Konzentrationstraining
  • Zumbini
  • Gruppenkurse


Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung und vermitteln Sie an das zuständige Jugendamt sowie an die Eingliederungshilfe. Wir haben eine Schweigepflicht!


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